Erklärung zur Barrierefreiheit

Sandro verpflichtet sich, seine Website in Übereinstimmung mit Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck setzt das Unternehmen die folgende Strategie und die folgenden Maßnahmen um: Der mehrjährige Plan zur Barrierefreiheit und der Aktionsplan 2026-2027 befinden sich derzeit in der Ausarbeitung. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für ch.sandro-paris.com/ch.

Stand der Vereinbarkeit:

Die Website ch.sandro-paris.com/fr ist teilweise vereinbar mit dem allgemeinen Referenzrahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (Référentiel Général d'Amélioration de l'Accessibilité – RGAA), Version 4.1.2, wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen.

Testergebnisse:

Ein Audit hat ergeben, dass 25,4 % der Kriterien des RGAA Version 4.1.2 erfüllt sind. Von 106 Kriterien sind 67 anwendbar, davon:

  • 17 konforme Kriterien
  • 50 nicht konforme Kriterien

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

1. Bilder

  • Einige informative Bilder haben keinen Alternativtext.
  • Der barrierefreie Name des Bildes ist nicht beschreibend (A).

2. Rahmen

  • Einige Iframes haben keinen Titel oder der Titel ist nicht aussagekräftig.

3. Farben

  • Text mit unzureichendem Kontrastverhältnis (Stufe AA).
  • Text auf einem Bild, Farbverlauf oder Hintergrundfilter oder unter Verwendung von Schatten, dessen Kontrast unzureichend sein kann (AA).
  • Linktext auf einem Bild, Farbverlauf oder Hintergrundfilter oder unter Verwendung von Schatten, dessen Kontrast unzureichend sein kann (AA).

4. Multimedia

  • Keine Auffälligkeiten.

5. Tabellen

  • Keine Auffälligkeiten.

6. Links

  • Der Link hat einen nicht leeren barrierefreien Namen (A).
  • Links mit identischen barrierefreien Namen, die sich im selben Kontext befinden, haben einen gleichwertigen Zweck (A).

7. Skripte

  • Einige Skripte sind nicht mit assistiven Technologien kompatibel.
  • Die Nutzer werden nicht darüber informiert, wenn bestimmte Skripte den Kontext der Seite verändern.

8. Obligatorische Elemente

  • Einige Seiten weisen keinen gültigen Code gemäß dem W3C-Markup-Validator auf.
  • Einige Seiten haben keinen Titel oder ihr Titel ist nicht aussagekräftig.
  • Einige Texte sind auf Englisch und werden im Code nicht korrekt ausgewiesen.

9. Strukturierung der Informationen

  • Nicht alle Elemente haben eine angemessene semantische Rolle.

10. Darstellung der Informationen

  • Nicht alle ausgeblendeten Elemente werden von assistiven Technologien ignoriert.
  • Nicht alle Elemente werden visuell hervorgehoben, wenn sie den Fokus erhalten.
  • Einige Elemente vermitteln Informationen durch Form, Größe, Position oder Farbe.

11. Formulare

  • Eingabefelder oder Komponenten, die eine Aktion des Nutzers erfordern, verfügen über eine Beschriftung oder Anweisungen (A).
  • Die sichtbare Beschriftung ist im barrierefreien Namen des Feldes enthalten (A).
  • Eingabefelder, die das Attribut autocomplete verwenden, entsprechen ihrem Zweck (AA).

12. Navigation

  • Die Tastaturnavigation ist nicht auf allen Seiten konsistent.

13. Konsultation

  • Keine Auffälligkeiten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.03.2026 erstellt.

Verwendete Technologien für die Erstellung der Website ch.sandro-paris.com/fr

Salesforce Commerce Cloud SFRA:

  • JavaScript : Wird für die client- und serverseitige Entwicklung verwendet.
  • ISML (Interchangeable Server Markup Language) : Eine proprietäre Auszeichnungssprache, die zur Erstellung dynamischer Seiten verwendet wird.
  • SCSS (Sass) : Ein CSS-Präprozessor, mit dem Stylesheets effizienter geschrieben werden können.
  • jQuery : Eine JavaScript-Bibliothek, die die DOM-Manipulation vereinfacht.
  • Bootstrap : CSS-Framework für responsive Benutzeroberflächen.
  • Demandware Script : Proprietäre Sprache, die serverseitig verwendet wird.

Seiten der Website, die auf Vereinbarkeit geprüft wurden

Die folgenden Seiten der Website wurden auditiert:

Feedback und Kontakt

Wenn Sie nicht auf einen Inhalt oder einen Dienst zugreifen können, können Sie den Kundenservice kontaktieren, um zu einer barrierefreien Alternative weitergeleitet zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.

Durchsetzungsverfahren

Dieses Verfahren ist im folgenden Fall anzuwenden.

Sie haben dem Betreiber der Website einen Mangel an Barrierefreiheit gemeldet, der Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder einen der Dienste des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.